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Diehl EEUT - Vergütungssätze

Vergütungssätze


Die Vergütungssätze für den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom richten sich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Das EEG wurde im Jahr 2000 verabschiedet und regelt die Förderungen der Nutzung verschiedener erneuerbarer Energien. Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen speisen den produzierten Strom meist in das öffentliche Stromnetz ein oder nutzen ihn selbst, wofür Sie vom Energieversorger eine festgelegte Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde (kWh) bekommen. Die Höhe der Vergütungen ist im EEG festgelegt und zum einen abhängig von dem Jahr in dem die Photovoltaik-Anlage installiert wird und zum anderen von der Anlagengröße und Anlagenbauart (Dachanlage/Freilandanlage). Der Photovoltaik-Anlage-Eigentümer bekommt die im Installationsjahr gültige Einspeisevergütung über 20 Jahre garantiert.

Hier gilt wie so oft: Der frühe Vogel fängt den Wurm!

Denn die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen – für durch PV-Anlagen produzierten Strom – werden regelmäßig reduziert, was sich auf die Rendite der Anlage auswirken kann. Dennoch lohnt sich trotz der jährlichen Reduzierung der Einspeisevergütung die Investition in eine Photovoltaikanlage, da man bei Einspeisung in das öffentliche Netz sowie bei der Eigennutzung des Stroms eine höhere Vergütung bekommt als einen der Strom beim Energieversorger kostet.

Die Vergütungen betragen zur Zeit noch bis zu 28,74 Cent beim Verkauf des produzierten Stroms an den Netzbetreiber sowie 16,74 Cent für den Strom, den man selbst nutzt.

Achtung: Auch für das Jahr 2011 ist eine Abnahme der Vergütungssätze um bis zu 15% bereits zum 01.07. zu rechnen, der genaue Satz richtet sich nach der Leistung aller Anlagen, die zwischen dem 01.03. und dem 31.05. ans Netz angeschlossen werden.



Übersicht der Einspeisevergütungen für Dachanlagen:

Anlagengröße Installationszeitraum
bis 30.06.2011 ab 01.07.2011
(bei 15% Degression)
ab 01.01.2012
(bei 15% Degression)
0-30 kWp 0,2874 €/kWh 0,2443 €/kWh 0,2223 €/kWh
30-100kWp 0,2733 €/kWh 0,2323 €/kWh 0,2114 €/kWh
100-1000 kWp 0,2586 €/kWh 0,2198 €/kWh 0,2000 €/kWh
>1000kWp 0,2156 €/kWh 0,1833 €/kWh 0,1668 €/kWh


Die Vergütung für Freiflächenanlagen liegt derzeit bei 0,2207 €/kWh und die Vergütung für die Nutzung des erzeugten Stroms zum Eigenverbrauchzwischen 0,0948 und max. 0,1674 €/kWh.


Alle Angaben ohne Gewähr und unter dem Vorbehalt der kommenden EEG-Novelle 2012.


Sollten Sie weitere Fragen bzgl. der Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage haben, kontaktieren Sie uns, wir und unsere starken Partner helfen Ihnen gern weiter. - Direktkontakt


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